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KAV Oberhavel

Die Havel (Schnelle Havel, Friedrichsthaler Havel und Oranienburger Havel), von Höpen bis zur Mündung in die Oder-Havel-Wasserstraße, einschl. der Altarme und Altwässer)

Kenn-Nr. BB-P14-204 · 53,94 ha

Fischbestand

FischartWissenschaftl.MindestmaßSchonzeit

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.

Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)

  • Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
  • Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
  • Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
  • Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
  • Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.