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KAV Cottbus-Land

Das Koselmühlenfließ von der Straßenbrücke in Kakrow (Oberhalb Straßenbrücke Kakrow Angelverbot - Naturschutzgebiet) bis zur Straßenbrücke der L49 Cottbus - Vetschau

Kenn-Nr. BB-Salmo-C03-01 · 0,84 ha

Fischbestand

FischartWissenschaftl.MindestmaßSchonzeit

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.

Sonderregelungen & Hinweise

Ausgewiesene Salmonidengewässer-Strecke (besonderer Schutzstatus für Forellen/Äschen-Gewässer).

Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)

  • Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
  • Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
  • Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
  • Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
  • Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.