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Vogtland

Talsperre Pöhl

Kenn-Nr. C09-POE · 386,00 ha

Über das Gewässer

Bootsbenutzung vom 2. Montag im Oktober bis 3. Donnerstag im April verboten!
Angeln nur mit gültigem Fangbuch AVS (beschrieben auf der vorletzten Seite vom grünen Einband), oder Erlaubnisschein direkt von der Fischereigenossenschaft Plauen möglich!

Fischbestand

FischartWissenschaftl.MindestmaßSchonzeit
Aal Anguilla anguilla 50 cm
Barsch Perca fluviatilis
Hecht Esox lucius 50 cm 1. Februar - 30. April
Karpfen Cyprinus carpio 40 cm
Plötze (Rotauge) Rutilus rutilus
Schleie Tinca tinca 25 cm
Zander Stizostedion lucioperca 50 cm 1. Februar - 31. Mai

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.

Sonderregelungen & Hinweise

⚠ E-Motoren zulässig, Bootsangeln gestattet

ACHTUNG: Seit dem 19.03.2026 gilt die neue Nutzungsordnung für die Talsperre Pöhl. Weiterführende Informationen gibt es auf der Internetseite des AVS.

Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)

  • Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
  • Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
  • Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
  • Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
  • Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.