Über das Gewässer
Das Betreten der wasserwirtschaftlichen Bauwerke und der Brücke zum Überlauftrichter ist verboten. Das Angeln und Anfüttern mit Fleisch, Leber, Blut und Molke sowie die Verwendung von Mäusen als Köder ist nicht zulässig.
Eisangeln ist verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass es durch den schwankenden Stauspiegel zur Eisbruchgefahr kommen kann. Für das Abstellen der Fahrzeuge ist der öffentliche Parkraum zu nutzen. Das Befahren der Uferzonen, der Brücke und abgesperrter Bereiche ist untersagt.
Fischbestand
| Fischart | Wissenschaftl. | Mindestmaß | Schonzeit |
|---|---|---|---|
| Aal | Anguilla anguilla | 50 cm | – |
| Barsch | Perca fluviatilis | – | – |
| Blei (Brachse) | Abramis brama | – | – |
| Güster | Blicca bjoerkna | – | – |
| Hecht | Esox lucius | 50 cm | 1. Februar - 30. April |
| Karpfen | Cyprinus carpio | 40 cm | – |
| Plötze (Rotauge) | Rutilus rutilus | – | – |
| Schleie | Tinca tinca | 25 cm | – |
Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.
Sonderregelungen & Hinweise
⚠ Bootsnutzung untersagt
Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)
- Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
- Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
- Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
- Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
- Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.