Über das Gewässer
Angeln und Anfüttern nur vom Ostufer aus gestattet. Das Betreten der Sperrzone zum Einbringen von Futter ist untersagt, ebenso das Anfüttern außerhalb der Angelzeit. max. 24h Verweildauer (Sonderregelung vor Ort lt. Aushang beachten!) Schonzeit Hecht 01.02.-31.05. jedes Jahr. Angeln mit Köderfischen und Kunstködern ist in diesem Zeitraum verboten!
Entnahmepflicht für die Fischart Giebel
Fischbestand
| Fischart | Wissenschaftl. | Mindestmaß | Schonzeit |
|---|---|---|---|
| Aal | Anguilla anguilla | 50 cm | – |
| Hecht | Esox lucius | 50 cm | 1. Februar - 30. April |
| Karpfen | Cyprinus carpio | 40 cm | – |
| Schleie | Tinca tinca | 25 cm | – |
Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.
Sonderregelungen & Hinweise
⚠ Bootsnutzung untersagt
Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)
- Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
- Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
- Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
- Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
- Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.