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Eilenburg

Groitzscher See

Kenn-Nr. L03-113 · 4,42 ha · betreut durch Eilenburg- Nord e.V.

Über das Gewässer

Eigentum AVL,das befahren der Muldewiesen ist verboten! PKW Abstellmöglichkeit nur auf Asphaltstraße unter Beachtung der Durchgängigkeit der Straße, Das Betreten der Wiesen und eingezäunten Weiden ist dem Erlaubnisscheininhaber nach §15 SächsFischG jederzeit erlaubt!!

Fischbestand

FischartWissenschaftl.MindestmaßSchonzeit
Aal Anguilla anguilla 50 cm –
Barsch Perca fluviatilis – –
Hecht Esox lucius 50 cm 1. Februar - 30. April
Karpfen Cyprinus carpio 40 cm –
Schleie Tinca tinca 25 cm –
Wels Silurus glanis – –

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.

Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)

  • Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
  • Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
  • Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
  • Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
  • Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.