Über das Gewässer
Eigentum AVL / nur sächsischer Teil zu beangeln, Steilufer aus bergrechtlichen Gründen gesperrt,
Parken nur am Wegrand des Rundweges bzw. auf den ausgewiesenen Parkplätzen zulässig - kein Parken von KfZ inkl. Anhänger am Wasser, nach slippen PKW oberhalb der Slipstelle abstellen,
Im Bereich des Surfclubs Betreten und angeln verboten.
Auf den Inseln besteht Betretungsverbot! Vom Schilfgürtel und den Inseln ist ein Mindestabstand von 20m einzuhalten.
Das Angeln vom verankerten Boot ist 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang nicht erlaubt.
Nachtangeln weiterhin gestattet!
Der Anglerverband Leipzig e.V. legt als Eigentümer mit sofortiger Wirkung eine maximale Verweildauer von 72 Stunden fest. Eine Missachtung dieser Regelung führt zum sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines!
Fischbestand
| Fischart | Wissenschaftl. | Mindestmaß | Schonzeit |
|---|---|---|---|
| Aal | Anguilla anguilla | 50 cm | – |
| Barsch | Perca fluviatilis | – | – |
| Große Maräne | Coregonus lavaretus | 30 cm | 1. Oktober - 31. Dezember |
| Hecht | Esox lucius | 50 cm | 1. Februar - 30. April |
| Karpfen | Cyprinus carpio | 40 cm | – |
| Schleie | Tinca tinca | 25 cm | – |
| Zander | Stizostedion lucioperca | 50 cm | 1. Februar - 31. Mai |
Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.
Sonderregelungen & Hinweise
⚠ Schließsystem, Bootsangeln gestattet, Hegene zulässig, Schleppangeln zulässig, E-Motoren zulässig
Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)
- Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
- Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
- Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
- Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
- Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.