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Borna

Markkleeberger See

Kenn-Nr. L06-114 · 251,00 ha · betreut durch AV Angleldomäne

Über das Gewässer

Fischereirechtsinhaber IfBB, für die Insel besteht Betretungsverbot, Angelbereiche beachten, Im Umkreis von 50m an den Liegeplätzen der Fahrgastschiffe ist das Angeln verboten. E-Motor erlaubt

Fischbestand

FischartWissenschaftl.MindestmaßSchonzeit
Aal Anguilla anguilla 50 cm –
Barsch Perca fluviatilis – –
Große Maräne Coregonus lavaretus 30 cm 1. Oktober - 31. Dezember
Hecht Esox lucius 50 cm 1. Februar - 30. April
Karpfen Cyprinus carpio 40 cm –
Kleine Maräne Coregonus albula – –
Schleie Tinca tinca 25 cm –

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.

Sonderregelungen & Hinweise

⚠ Schließsystem, Schleppangeln zulässig, Bootsangeln gestattet, Hegene zulässig

Wegen Baumaßnahmen ist die Slipstelle Auenhainer Bucht vom 07.07.2025 - 08.08.2025 nicht erreichbar!

Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)

  • Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
  • Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
  • Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
  • Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
  • Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.