Über das Gewässer
Fischereirechtsinhaber IfBB, im Hafengelände besteht vom Anglerbootssteg bis Einstiegsstelle Taucher Angelverbot, in den Badebereichen haben Badegäste Vorrang.
Der See gehört zu den schiffbaren Gewässern, somit gelten die Regelungen der sächsischen Schifffahrtsverordnung!
Das Schutzgebiet darf nicht mit dem Boot befahren werden. Das geangelt vom Ufer aus ist erlaubt.
Fischbestand
| Fischart | Wissenschaftl. | Mindestmaß | Schonzeit |
|---|---|---|---|
| Aal | Anguilla anguilla | 50 cm | – |
| Barsch | Perca fluviatilis | – | – |
| Große Maräne | Coregonus lavaretus | 30 cm | 1. Oktober - 31. Dezember |
| Hecht | Esox lucius | 50 cm | 1. Februar - 30. April |
| Kleine Maräne | Coregonus albula | – | – |
| Schleie | Tinca tinca | 25 cm | – |
Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.
Sonderregelungen & Hinweise
⚠ Bootsangeln gestattet, Schleppangeln zulässig, Schließsystem, Hegene zulässig
Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)
- Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
- Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
- Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
- Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
- Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.